INFORMATIONSFRAGEN

Fragen und Antworten

Was sind die Vorteile der Auslagerung meiner Buchhaltung?

- Kostenreduzierung
- Zeitersparnis
- Qualitätssteigerung
- Fokus auf das Kerngeschäft

Kann ich die gesamte Buchhaltung auslagern?

Ja- wir verstehen uns als Komplettanbieter für die gesamte Buchhaltung wie folgt:


- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Debitoren und Kreditorenbuchhaltung
- Kostenstellenrechnung

Wann macht die Auslagerung meiner Buchhaltung sinn?

Sind Sie Neugründer ? Haben Sie zurzeit noch keinen Buchhalter und suchen jemanden der Rückstände aufarbeitet oder haben Sie den Eindruck ihr bisheriger Steuerberater/Buchhalter entspricht nicht ihren Wünschen ? In den genannten Fällen macht eine Auslagerung Sinn.

Was kostet dieser Service ? Wie erfolgt die Berechnung?

So pauschal kann das nicht beantwortet werden, grundsätzlich bieten wir nur Pauschalpreise an, damit beide Seiten wissen, woran Sie sind und berechnen die Preise anhand des Jahresumsatzes. Da jedes Unternehmen individuell ist, kann ein seriöser Preis erst nach dem Kennenlernen und Einblick in das Unternehmen vereinbart werden

Nutzen Sie auch Systeme wie Lexoffice und Sevdesk?

Nein – wir arbeiten mit dem Buchhaltungsprogramm Agenda. Trotzdem kennen wir uns sehr gut aus mit Lexoffice und Sevdesk sowie den Buchhaltungsbuttler und nutzen deren Schnittstellen. In einem Mandantengespräch kann gerne mit dem Mandanten geklärt werden, ob die genannten Programm trotzdem weiterhin vorteilhaft genutzt werden können zur Optimierung der Geschäftsprozesse

Was versteht man unter GOB,GOBD und revisionssichere Ablage der Belege?

GOB bedeutet Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und gilt für alle Unternehmer. Dieses Regelwerk legt die Regeln für die Buchhaltung fest und die GOBD die Regeln zur Buchhaltung mit Datenverarbeitungssystemen fest – bei unserer täglichen Arbeit halten wir uns an diese Regeln und unsere Software Agenda entspricht auch den neuesten Anforderungen.
Revisionssichere Archivierung entspricht den Anforderungen im Bezug auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit , Nachvollziehbarkeit, Unveränderlichkeit und Zugriffschutz – auch hier erfüllt die Agenda Software diese Anforderungen

Worauf muss ich als Unternehmer weiterhin achten trotz Auslagerung?

Ein wichtiger Punkt ist die Aufbewahrung der Unterlagen gemäß Paragraph 147 Abgabenordnung.
Es gibt 2 Formen der Aufbewahrung:


- Klassische Papierform
- Digitale Form durch E-Mails


Digitale Dokumente müssen in der Form archiviert werden, wie sie im Unternehmen eingegangen sind. Eine E-Mail also als E-Mail. Sie darf nicht ausgedruckt und dann im E-Mail-Account gelöscht werden. Für die digital erhaltenen und archivierten Dokumente gilt aber dasselbe wie für die Papierunterlagen: sie müssen 6 oder 10 Jahre, je nach Art des Dokuments, aufbewahrt werden. Wichtig ist bei digital archivierten Dokumenten, dass sie jederzeit abrufbar sind und unveränderbar, vollständig, richtig lesbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar sind.
Sobald die Belege im Agenda hochgeladen sind, werden die Anforderungen diesbezüglich erfüllt.
Die klassische Papierform kann im Ordner aufbewahrt werden oder gescannt und digitalisiert werden. Das gilt aber nicht für alle Papierdokumente, für Urkunden gilt das nicht, die Beweiskraft ist nur gegeben in originalform